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Herzlich Willkommen

Qualitätssiegel des Institut für Sachverständigenwesen e.V.

Das Dachdeckerhandwerk wurde mir quasi in die Wiege gelegt. Schon im Kinderalter nahm mein Vater mich mit auf zahlreiche Dächer und so wurde die Liebe zum Dachdeckerhandwerk geweckt. Schöne, funktionelle Dächer zu erschaffen ist für mich also kein Beruf sondern Berufung. Die Tätigkeit des Sachverständigen ermöglicht mir zudem die Qualität in diesem Handwerk aufrecht zu erhalten beziehungsweise zu verbessern.

Ich würde mich freuen Ihnen fachkundig, sachlich, unbefangen und unparteiisch helfen zu können.

Rufen Sie mich gerne an oder setzen Sie sich schriftlich mit mir in Verbindung. Problemlos und unbürokratisch werden wir dann eine Terminvereinbarung treffen können.

Fachbereiche

In folgenden Fachbereichen stehe ich Ihnen gerne zur Seite.

Leistungen

Für folgende Leistungen, im Bereich meiner Sachverständigentätigkeit, stehe ich Ihnen gerne zur Seite.

Über mich

Das Dachdeckerhandwerk liegt mir am Herzen und ich möchte dazu beitragen, mit Kompetenz die Qualität zu erhalten und zu verbessern.

Allgemeines zum Sachverständigenwesen

Wer ist öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger?

Ein öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger ist durch eine öffentlich-rechtliche Institution auf gesetzlicher Grundlage vereidigt worden.

Nach § 91 Abs. 1 Nr. 8 und Abs. 4 der Handwerksordnung (HWO) ist es Aufgabe der Handwerkskammern, Sachverständige zur Erstattung von Gutachten über die Güte der von Handwerkern und vom handwerksähnlichen Gewerbe gelieferten Waren oder bewirkten Leistungen und über die Angemessenheit der Preise nach pflichtgemäßen Ermessen öffentlich zu bestellen und zu vereidigen.

Öffentlich bestellt werden kann dabei nur, wer zuvor auf dem betreffenden Gebiet eine besondere Sachkunde und seine persönliche Eignung nachgewiesen hat. Der öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige genießt den Titelschutz nach § 132 a des Strafgesetzbuches

 

Wodurch zeichnet sich ein öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger aus?

Der öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige erstellt für Privatpersonen Gutachten und ist für die Gerichte tätig

Besondere Sachkunde

Nachweis über seine besondere Sachkunde, d.h. überdurchschnittliche Fachkenntnisse und Erfahrungen im offiziellen Bestellungsverfahren erbringen

Vertrauens-würdigkeit

Überprüfung von Zuverlässigkeit und Integrität vor der öffentlichen Bestellung

Objektivität

Vereidigung Aufgaben gewissenhaft, weisungsfrei und persönlich zu erfüllen sowie Gutachten unparteiisch zu erstellen.

Pflicht zur Gutachten-erstattung

Ablehnung von Aufträgen nur aus wichtigem Grund

Schweigepflicht

Wahrung anvertrauter Privat- und Geschäftsgeheimnisse bei Ausübung der Tätigkeit.

Fortbildungs-pflicht

Ständige Fortbildungen auf dem Sachgebiet, für das er öffentlich bestellt und vereidigt ist.

Überwachung

Beaufsichtigung des öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen durch die Stelle, die ihn bestellt hat. Ein Entzug der Bestellung ist möglich, wenn er seine Sachverständigenpflicht verletzt.

Bezeichnung

Verwendung der Bezeichnung „von der Handwerkskammer … öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für das … (Angabe des Sachgebietes gemäß Bestellungsurkunde).

Stempel

Führen eines Rundstempels, aus dem ersichtlich ist, für welches Sachgebiet und von welcher öffentlich-rechtlichen Institution er bestellt worden ist.

Ausweis

Besitz eines offiziellen Ausweises, der auf Verlangen vorzeigt werden muss und in dem Personalien, Bestellungsbehörde und Sachgebiet angegeben sind.

Kontakt

Telefon

06043/9886502

Mobil

0170/2945218

Fax

06043/9886503

E-Mail

f.haessner@sv-haessner.de

Anschrift

An der Krötenburg 10, 63667 Nidda

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