Herzlich Willkommen

Qualitätssiegel des Institut für Sachverständigenwesen e.V.
Das Dachdeckerhandwerk wurde mir quasi in die Wiege gelegt. Schon im Kinderalter nahm mein Vater mich mit auf zahlreiche Dächer und so wurde die Liebe zum Dachdeckerhandwerk geweckt. Schöne, funktionelle Dächer zu erschaffen ist für mich also kein Beruf sondern Berufung. Die Tätigkeit des Sachverständigen ermöglicht mir zudem die Qualität in diesem Handwerk aufrecht zu erhalten beziehungsweise zu verbessern.
Ich würde mich freuen Ihnen fachkundig, sachlich, unbefangen und unparteiisch helfen zu können.
Rufen Sie mich gerne an oder setzen Sie sich schriftlich mit mir in Verbindung. Problemlos und unbürokratisch werden wir dann eine Terminvereinbarung treffen können.
Allgemeines zum Sachverständigenwesen
Wer ist öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger?
Ein öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger ist durch eine öffentlich-rechtliche Institution auf gesetzlicher Grundlage vereidigt worden. Nach § 91 Abs. 1 Nr. 8 und Abs. 4 der Handwerksordnung (HWO) ist es Aufgabe der Handwerkskammern, Sachverständige zur Erstattung von Gutachten über die Güte der von Handwerkern und vom handwerksähnlichen Gewerbe gelieferten Waren oder bewirkten Leistungen und über die Angemessenheit der Preise nach pflichtgemäßen Ermessen öffentlich zu bestellen und zu vereidigen. Öffentlich bestellt werden kann dabei nur, wer zuvor auf dem betreffenden Gebiet eine besondere Sachkunde und seine persönliche Eignung nachgewiesen hat. Der öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige genießt den Titelschutz nach § 132 a des Strafgesetzbuches
Wodurch zeichnet sich ein öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger aus?
Der öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige erstellt für Privatpersonen Gutachten und ist für die Gerichte tätig
Besondere Sachkunde
Nachweis über seine besondere Sachkunde, d.h. überdurchschnittliche Fachkenntnisse und Erfahrungen im offiziellen Bestellungsverfahren erbringen
Vertrauens-würdigkeit
Überprüfung von Zuverlässigkeit und Integrität vor der öffentlichen Bestellung
Objektivität
Vereidigung Aufgaben gewissenhaft, weisungsfrei und persönlich zu erfüllen sowie Gutachten unparteiisch zu erstellen.
Pflicht zur Gutachten-erstattung
Ablehnung von Aufträgen nur aus wichtigem Grund
Schweigepflicht
Wahrung anvertrauter Privat- und Geschäftsgeheimnisse bei Ausübung der Tätigkeit.
Fortbildungs-pflicht
Ständige Fortbildungen auf dem Sachgebiet, für das er öffentlich bestellt und vereidigt ist.
Überwachung
Beaufsichtigung des öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen durch die Stelle, die ihn bestellt hat. Ein Entzug der Bestellung ist möglich, wenn er seine Sachverständigenpflicht verletzt.
Bezeichnung
Verwendung der Bezeichnung „von der Handwerkskammer … öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für das … (Angabe des Sachgebietes gemäß Bestellungsurkunde).
Stempel
Führen eines Rundstempels, aus dem ersichtlich ist, für welches Sachgebiet und von welcher öffentlich-rechtlichen Institution er bestellt worden ist.
Ausweis
Besitz eines offiziellen Ausweises, der auf Verlangen vorzeigt werden muss und in dem Personalien, Bestellungsbehörde und Sachgebiet angegeben sind.
Kontakt
Mit dem Absenden der Anfrage stimme ich zu, dass meine Angaben und Daten zur Beantwortung meiner Anfrage elektronisch erhoben und gespeichert werden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit per E-Mail an info@sv-haessner.de widerrufen.